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Informationen des Gesundheitsamtes

Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung.

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Inhalt der Bescheinigung ist, dass der oder die Beschäftige über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es ihm oder ihr untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem muss für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklärt werden, dass der oder dem Beschäftigten keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

 

Auf der Homepage des Landkreis Stade findet man weitere notwendige Informationen

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Wichtiges in Kürze:

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  • Es ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage (siehe oben) notwendig.

  • Für Schülerinnen und Schüler entstehen keine Kosten für diese Belehrung.

  • Bei Minderjährigen ist ein Formular (ganz unten auf der Homepage) ausgefüllt mitzunehmen.

  • Weitere Informationen erhält man im Internet oder telefonisch unter der Rufnummer 04141 / 12-5300.

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